Schutz persönlicher Daten

 

 

Der Schutz der persönlichen Daten

der Bürger ist Aufgabe des Staates.

 

Das Sammeln persönlicher Daten durch Behörden und andere, z.B. nicht-staatliche Institutionen, muß (wo immer möglich)

  • begründet und für die betreffenden Personen

  • transparent,

  • geschützt (sicher) und

  • unveräußerbar (unverkäuflich) sein.

  

  

 

 

 

 

Eigentum persönlicher Daten

 

 

Angesichts der Situation, daß derzeit exponentiell zunehmend, also in rasanter Geschwindigkeit unsere persönlichen Daten gesammelt werden, ist es dringend erforderlich, in dieser Angelegenheit schnellstmöglich die Eigentums-Rechte zu klären. 

 

Persönliche Daten sind

persönliches Eigentum.

 

Falls diese Daten noch nicht eigentumsrechtlich geschützt sind, muß der erforderliche gesetzliche Rahmen sofort geschaffen werden.

 

Das Sammeln persönlicher Daten durch Firmen muß

  • begründet, permanent

  • transparent,

  • einverständlich und

  • abgegolten sein.

 

Alle persönlichen Daten haben auf dem Markt ihren eigenen Wert.

 

Dieser Wert muß fortlaufend genau ermittelt (nötigenfalls abgeschätzt), einsehbar gehalten und in irgend einer Form entsprechend abgegolten werden.

 

Große Firmen (z.B. Facebook, Google...), die Hersteller von Kraft-Fahrzeugen und Maschinen und zunehmend auch die Produktions-firmen von Haushaltsgeräten und viele andere, sammeln bereits unsere persönlichen Daten und nutzen sie gewinnbringend für sich.

 

Persönliche Daten haben einen Marktwert, sobald sie, auf welchem (Um-)Weg auch immer, einem Zweiten von Nutzen sind.

 

Hier ist der Staat gefordert, die Rechte der Bürger zu definieren und gegen die modernen Ausbeutungsmethoden zu schützen – und zwar unabhängig davon, ob den Menschen der Wert ihrer Daten und dieser "Raubzug" im einzelnen bekannt ist oder nicht. 

 

Eigentum